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Beitragsbemessungsgrenze 2006

Die Beitragsbemessungsgrenze 2006 liegt bei 42.750.- Euro Jahreseinkommen bzw. bei einem Monatsgehalt von 3.562,50 Euro.

Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant:

Pflichtversicherungsgrenze 2006

Die Pflichtversicherungsgrenze für das Jahr 2006 liegt bei einem Jahreseinkommen von 47.250 Euro bzw. bei einem Monatsgehalt von montl. 3.937,50 Euro.

Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 oder früher in der privaten Krankenversicherung waren, gilt eine differenzierte, geringere Pflichtversicherungsgrenze.

Wenn Ihr Einkommen als Angestellter unterhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze liegt, gelten die maximalen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer können erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Pflichtgrenze überschritten wird, in die Privatkrankenversicherung wechseln.

Pflichtversicherungsgrenze 2007

Die Pflichtversicherungsgrenze ab 01.01.2007 wird vom Gesetzgeber um 450 Euro erhöht.

Sie liegt für das Jahr 2007 bei einem Jahreseinkommen von 47.700.- Euro oder 3.975,00 Euro Monatseinkommen.

Beitragsbemessungsgrenze 2007

Die Beitragsbemessungsgrenze 2007 liegt unverändert bei 42.750.- Euro Jahreseinkommen bzw. 3.562,50 Euro Monatsgehalt.

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